Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jolly Travel Reisebüro (JTR)
Stand: 30.04.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden, Reisenden oder Auftraggeber (nachfolgend einheitlich „Kunde“) und dem Jolly Travel Reisebüro, Inhaber Ayhan Erbug, nachfolgend „JTR“, über:
- die Vermittlung von Pauschalreisen,
- die Vermittlung einzelner Reiseleistungen,
- die Vermittlung verbundener Reiseleistungen,
- die Vermittlung touristischer Zusatzleistungen,
- sowie über eigene entgeltliche Service-, Beratungs- und Abwicklungsleistungen von JTR.
1.2. JTR tritt grundsätzlich als Reisevermittler auf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3. Vertragspartner für die Durchführung der gebuchten Reiseleistung ist grundsätzlich ausschließlich der jeweilige Leistungsträger, insbesondere der Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft, das Hotel, die Reederei, der Versicherer, der Parkplatzanbieter oder der sonstige touristische Anbieter.
1.4. Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und JTR. Für die vermittelte Reiseleistung gelten daneben die gesetzlichen Vorschriften sowie die Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
1.5. Soweit gesetzlich unterschiedliche Regelungen für Pauschalreisen, verbundene Reiseleistungen und einzelne Reiseleistungen gelten, bleiben diese gesetzlichen Regelungen unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1. Mit der Beauftragung von JTR kommt zwischen dem Kunden und JTR ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungs- und Vermittlungsvertrag zustande.
2.2. Eine Buchung der vermittelten Reiseleistung wird verbindlich, sobald:
- der Kunde den Buchungsauftrag erteilt hat und
- die Buchung durch den jeweiligen Leistungsträger bestätigt wurde.
2.3. Die bloße Beratung, Angebotserstellung oder Entgegennahme eines Buchungswunsches begründet für sich genommen noch keinen Vertrag über die Durchführung der Reiseleistung mit JTR.
2.4. Im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere über Online-Formulare, Website, Messenger oder sonstige digitale Buchungsstrecken, stellt die vom Kunden abgesendete Buchungsanfrage regelmäßig ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Vertrages dar. Der Vertrag über die Reiseleistung kommt erst mit der Bestätigung des jeweiligen Leistungsträgers zustande.
2.5. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Daten vor Absenden seiner Erklärung sorgfältig zu prüfen. JTR ist nicht verpflichtet, offensichtliche Eingabefehler des Kunden ohne entsprechenden Hinweis zu korrigieren.
2a. Digitale Zustimmung und Vertragsbestätigung
2a.1. Der Kunde kann seine Zustimmung zu Angeboten, Buchungen, Beratungsprotokollen, Vertragsinhalten oder Änderungen auch elektronisch erteilen.
2a.2. Dies umfasst insbesondere:
- Bestätigungen per E-Mail,
- Zustimmungen über Online-Formulare,
- Freigaben per Messenger,
- digitale Unterschriften,
- sowie Zustimmungen über Signaturdienste, insbesondere Systeme wie MyJack.
2a.3. Eine solche elektronische Zustimmung gilt als verbindliche Willenserklärung des Kunden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
2a.4. Mit der Abgabe der elektronischen Zustimmung bestätigt der Kunde insbesondere:
- die Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten,
- die verbindliche Buchung oder Beauftragung der jeweiligen Leistung,
- die Kenntnisnahme der Vertragsunterlagen,
- sowie die Anerkennung dieser AGB.
3. Ausschluss des Widerrufsrechts
3.1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei der Buchung von Reiseleistungen regelmäßig nicht, soweit es sich um Verträge über Freizeitbetätigungen mit einem festgelegten Termin oder Zeitraum handelt. Dies gilt insbesondere für Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Flugleistungen, Kreuzfahrten und vergleichbare touristische Leistungen.
3.2. Mit der Buchung wird der Vertrag daher unmittelbar verbindlich.
3.3. Ein Rücktritt, eine Stornierung oder eine Änderung der gebuchten Leistung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie der jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers möglich.
4. Leistungen von JTR
4.1. Vermittlungsleistungen
JTR erbringt insbesondere folgende Vermittlungsleistungen:
- persönliche, telefonische, digitale oder schriftliche Reiseberatung,
- Angebotserstellung,
- Auswahl geeigneter Reiseleistungen,
- Vermittlung von Reiseleistungen,
- Übermittlung von Buchungswünschen an Leistungsträger,
- Buchungsabwicklung,
- Bereitstellung oder Weiterleitung von Reiseunterlagen,
- Vermittlung touristischer Zusatzleistungen,
- Vermittlung von Reiseversicherungen.
4.2. Eigene Serviceleistungen
Neben der Vermittlung erbringt JTR eigene entgeltliche Dienstleistungen, insbesondere:
- Flugticket-Ausstellung,
- Umbuchungen und Stornierungen,
- Online-Check-in,
- Sitzplatzreservierungen,
- Visa-Unterstützung,
- Anmeldung von Zusatzleistungen,
- Unterstützung bei Reklamationen,
- Schadensanzeigen,
- organisatorische Abstimmungen,
- Dokumentenaufbereitung,
- sowie sonstige Service- und Abwicklungsleistungen.
4.3. JTR schuldet eine ordnungsgemäße Vermittlungs-, Beratungs- und Serviceleistung, jedoch keinen bestimmten Reiseerfolg und keine Durchführung der vermittelten Reiseleistung.
4a. Online-Angebote und Buchungen über digitale Systeme
4a.1. JTR kann Reiseleistungen und Zusatzleistungen auch über digitale Systeme anbieten, insbesondere über:
- die eigene Website,
- Online-Buchungsstrecken,
- Formulare,
- Landingpages,
- Partnerplattformen,
- sowie verlinkte Drittangebote.
4a.2. Soweit Leistungen über externe Anbieter oder Partner gebucht werden, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. JTR tritt in diesen Fällen ausschließlich als Vermittler auf.
4a.3. Für die über digitale Systeme gebuchten Leistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers sowie ergänzend diese AGB.
4a.4. Im Falle technischer Störungen, Unterbrechungen oder vorübergehender Nichtverfügbarkeiten von Online-Systemen haftet JTR nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur für eigene Pflichtverletzungen.
4b. Abgrenzung zwischen Vermittlungsleistungen und Eigenleistungen
4b.1. JTR bietet sowohl Vermittlungsleistungen als auch eigene Dienstleistungen an.
4b.2. Bei der Vermittlung von Reiseleistungen kommt der Vertrag über die Reiseleistung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. JTR übernimmt in diesen Fällen insbesondere die Beratung, Auswahl und Buchungsabwicklung, wird jedoch nicht selbst Leistungserbringer der vermittelten Reise.
4b.3. Neben der Vermittlung erbringt JTR eigene Dienstleistungen. Für diese Leistungen wird JTR selbst Vertragspartner des Kunden.
4b.4. Die Vermittlung von Reiseleistungen und die Erbringung eigener Dienstleistungen stellen rechtlich getrennte Leistungen dar.
4b.5. Die Vergütungspflicht für eigene Dienstleistungen von JTR besteht unabhängig davon, ob:
- die vermittelte Reiseleistung durchgeführt wird,
- sich die Reise ändert,
- eine Stornierung erfolgt,
- oder der Kunde das gewünschte Ergebnis erreicht.
4b.6. Zahlungen für vermittelte Leistungen erfolgen gemäß den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Zahlungen für eigene Leistungen von JTR erfolgen unmittelbar an JTR.
4b.7. Eine Haftung von JTR für die Durchführung der vermittelten Reiseleistung besteht nicht. Für eigene Dienstleistungen haftet JTR im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.
4c. Unverbindlichkeit von Auskünften und Beratung
4c.1. Die von JTR im Rahmen der Beratung erteilten Auskünfte, Hinweise und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen.
4c.2. Sämtliche Angaben zu:
- Reisezielen,
- Hotels und Unterkünften,
- Flugverbindungen,
- Reisezeiten,
- Sicherheitslagen,
- Einreisebestimmungen,
- örtlichen Gegebenheiten,
- klimatischen Verhältnissen,
- Erreichbarkeit,
- Ausstattung,
- Lage,
- Barrierefreiheit,
- Strandbeschaffenheit,
- oder vergleichbaren Umständen
sind unverbindlich und stellen keine Garantie oder zugesicherte Eigenschaft dar.
4c.3. Die tatsächlichen Gegebenheiten können sich jederzeit ändern. Dies gilt insbesondere aufgrund von:
- Entscheidungen von Leistungsträgern,
- behördlichen Vorgaben,
- politischen Entwicklungen,
- sicherheitsrelevanten Ereignissen,
- technischen Änderungen,
- organisatorischen Anpassungen,
- Wetterlagen,
- oder sonstigen externen Umständen.
4c.4. JTR hat auf diese Entwicklungen regelmäßig keinen Einfluss.
4c.5. Eine Haftung von JTR für:
- die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Informationen,
- subjektive Einschätzungen oder Empfehlungen,
- zukünftige Entwicklungen oder Prognosen,
ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von JTR vorliegt.
4c.6. Der Kunde ist verpflichtet, sich zusätzlich eigenständig über für ihn wesentliche Umstände der Reise zu informieren, insbesondere über sicherheitsrelevante, gesundheitliche oder persönlich bedeutsame Aspekte.
4d. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Leistungsträgern
4d.1. JTR übernimmt keine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Bonität oder Insolvenzrisiken von vermittelten Leistungsträgern, insbesondere von Reiseveranstaltern, Airlines, Hotels, Reedereien oder sonstigen Anbietern.
4d.2. Die Auswahl von Leistungsträgern erfolgt nach marktüblichen Kriterien und auf Grundlage der zum Buchungszeitpunkt verfügbaren Informationen.
4d.3. Eine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der wirtschaftlichen Stabilität, Zahlungsfähigkeit oder dauerhaften Marktfähigkeit eines Leistungsträgers wird von JTR nicht übernommen.
4d.4. JTR haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund der Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines Leistungsträgers entstehen.
4d.5. Dies gilt insbesondere für:
- den Ausfall von Reiseleistungen,
- den Verlust geleisteter Zahlungen,
- notwendige Umbuchungen,
- Ersatzleistungen,
- Verzögerungen,
- oder sonstige wirtschaftliche Nachteile.
4d.6. Soweit gesetzlich vorgesehen, insbesondere bei Pauschalreisen, erfolgt die Absicherung von Kundengeldern über den jeweiligen Leistungsträger und dessen gesetzlich vorgesehenen Insolvenzschutz. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Leistungsträger.
4d.7. Auch bei einer Zahlungsabwicklung im Agenturinkasso erfolgt die Zahlungsannahme durch JTR ausschließlich im Rahmen der vom Leistungsträger vorgesehenen Abwicklung. Eine eigene Haftung von JTR für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Leistungsträgers besteht hierdurch nicht.
5. Hinweise und Einreisebestimmungen
5.1. Der Kunde ist selbst verantwortlich für:
- gültige Reisedokumente,
- Visa,
- Einreise- und Durchreisebestimmungen,
- Impf- und Gesundheitsanforderungen,
- persönliche Eignung zur Reise,
- sowie sonstige individuelle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Reiseleistung.
5.2. Auskünfte von JTR zu Einreisebestimmungen, Visumspflichten, gesundheitlichen Anforderungen oder sonstigen staatlichen Vorgaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
5.3. Auch wenn JTR den Kunden auf Wunsch bei Visa- oder Einreiseformalitäten unterstützt, bleibt die Verantwortung für die rechtzeitige und vollständige Erfüllung sämtlicher Einreisevoraussetzungen beim Kunden.
5.4. Eine elektronische Einreisegenehmigung oder Registrierung ersetzt nicht die endgültige Entscheidung der zuständigen Grenz- oder Einreisebehörden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Der Kunde ist verpflichtet,
- sämtliche Angaben vollständig und korrekt zu machen,
- Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen,
- Reiseunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen,
- Abweichungen, Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich anzuzeigen,
- sowie E-Mails, Nachrichten und sonstige Mitteilungen einschließlich Spam-Ordner regelmäßig zu kontrollieren.
6.2. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung ganz oder teilweise und entsteht hierdurch ein Schaden, eine Verzögerung oder ein zusätzlicher Aufwand, so ist JTR hierfür nicht verantwortlich.
6.3. Insbesondere können Ansprüche des Kunden ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, wenn:
- offensichtliche Fehler in Reiseunterlagen nicht rechtzeitig gemeldet werden,
- Fristen versäumt werden,
- erforderliche Informationen nicht oder verspätet übermittelt werden,
- oder Mitteilungen von JTR oder des Leistungsträgers nicht rechtzeitig zur Kenntnis genommen werden.
6.4. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6a. Kommunikation
6a.1. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und JTR erfolgt in der Regel über:
- E-Mail,
- Telefon,
- Messenger-Dienste, insbesondere WhatsApp,
- sowie sonstige elektronische Kommunikationswege.
6a.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass reisebezogene Informationen, Angebote, Buchungsunterlagen, Mitteilungen und Hinweise über diese Wege übermittelt werden können.
6a.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kommunikationsdaten aktuell zu halten und sicherzustellen, dass Nachrichten empfangen und zur Kenntnis genommen werden können.
6a.4. JTR haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass Nachrichten aufgrund fehlerhafter Angaben, technischer Störungen oder nicht abgerufener Mitteilungen nicht oder verspätet zur Kenntnis genommen werden.
7. Reiseunterlagen
7.1. Reiseunterlagen werden durch JTR oder unmittelbar durch den jeweiligen Leistungsträger bereitgestellt.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Reiseunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Buchung zu prüfen.
7.3. Beanstandungen sind JTR oder dem Leistungsträger unverzüglich mitzuteilen.
7.4. Unterlässt der Kunde diese Prüfung und rechtzeitige Mitteilung, gelten die Regelungen zu den Mitwirkungspflichten entsprechend.
8. Vergütung und Serviceentgelte
8.1. Grundsatz der Vergütung
8.1.1. Die Preise der vermittelten Reiseleistungen werden vom jeweiligen Leistungsträger festgelegt.
8.1.2. Die von JTR erhobenen Serviceentgelte vergüten die persönliche Beratung, die fachliche Prüfung sowie die organisatorische Abwicklung von Reiseleistungen.
8.1.3. Diese Leistungen gehen über die reine Vermittlung hinaus und stellen eigenständige Dienstleistungen dar.
8.2. Serviceentgelte (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer)
Die Serviceentgelte von JTR betragen insbesondere:
Flugleistungen – Beratung und Ticketausstellung
- innerdeutsch: 12 % des Reisepreises, mindestens 50 € pro Ticket
- Europa: 12 % des Reisepreises, mindestens 75 € pro Ticket
- weltweit: 12 % des Reisepreises, mindestens 150 € pro Ticket
Umbuchung / Stornierung von Flugleistungen
- innerdeutsch: 35 € pro Ticket
- Europa: 59,50 € pro Ticket
- weltweit: 119 € pro Ticket
Zusatzservices
- Online-Check-in (EU): 15 € pro Strecke
- Online-Check-in (außerhalb EU): 10 € pro Person / Strecke
- Sitzplatzreservierung: 35 € pro Vorgang
- Medizinisches Gepäck / Assistance: 35 € pro Person
- Visa-Service: 35 € pro Antrag
Serviceleistungen
- Reklamationsbearbeitung: 40 € pro Vorgang
- Schadensanzeige: 50 € pro Vorgang
- Ausstellung von Online-Bahntickets: 30 €
- Anmeldung Flughafentransfer: 15 €
- Unterlagenausdruck: 5 €
Beratungspauschalen bei Nichtbuchung
- Pauschalreisen: 75 €
- Individualreisen: 119 €
- Gruppenreisen: 119 €
8.3. Charakter der Serviceentgelte
8.3.1. Die Serviceentgelte stellen eine Vergütung für die durch JTR erbrachte Dienstleistung dar.
8.3.2. Sie fallen unabhängig davon an, ob:
- die gewünschte Änderung erfolgreich durchgeführt werden kann,
- eine Erstattung durch den Leistungsträger erfolgt,
- oder das gewünschte Ergebnis im Sinne des Kunden eintritt.
8.3.3. Maßgeblich ist ausschließlich die Tätigkeit von JTR.
8.4. Ursachenunabhängigkeit
8.4.1. Serviceentgelte fallen unabhängig davon an, aus welchem Grund die Leistung erforderlich wird.
8.4.2. Dies gilt auch dann, wenn die Ursache:
- beim Leistungsträger,
- bei technischen Problemen,
- bei Dritten,
- oder beim Kunden selbst
liegt.
8.5. Zusätzlicher Aufwand und Mehrfachbearbeitung
8.5.1. Entsteht über das übliche Maß hinausgehender zusätzlicher Aufwand, ist JTR berechtigt, hierfür ein zusätzliches Serviceentgelt zu berechnen.
8.5.2. Dies gilt insbesondere bei:
- wiederholten Umbuchungen oder Änderungen derselben Reise,
- mehrfachen Anpassungen auf Kundenwunsch,
- umfangreichen oder wiederholten Rückfragen,
- nachträglichen Änderungen bereits bestätigter Leistungen,
- erhöhtem Beratungs- oder Abstimmungsaufwand.
8.5.3. Der Kunde wird hierüber vor Durchführung der zusätzlichen Leistung informiert.
8.6. Einzelabrechnung von Vorgängen
8.6.1. Jede einzelne Serviceleistung stellt einen eigenständigen Vorgang dar und wird separat berechnet.
8.6.2. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Leistungen denselben Reisevorgang betreffen.
8.7. Fälligkeit der Serviceentgelte
Serviceentgelte sind mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.
8.8. Kulanzregelung
JTR behält sich vor, im Einzelfall ganz oder teilweise auf Serviceentgelte zu verzichten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
8.9. Serviceentgelt bei Stornierung im Rahmen von Flex-Tarifen
8.9.1. Wird eine über JTR vermittelte Reise im Rahmen eines gebuchten Flex-Tarifs oder einer vergleichbaren kostenfreien Stornierungsoption auf Wunsch des Kunden storniert, ist JTR berechtigt, für die bereits erbrachten Beratungs-, Vermittlungs- und Abwicklungsleistungen ein Serviceentgelt zu berechnen.
8.9.2. Dieses Serviceentgelt fällt insbesondere in den Fällen an, in denen aufgrund der kostenfreien Stornierung keine oder nur eine reduzierte Vergütung seitens des Leistungsträgers an JTR erfolgt.
8.9.3. Das Serviceentgelt beträgt:
- bis zu einem Reisepreis von 3.000 €: 119 €
- bei einem Reisepreis von 3.001 € bis 6.000 €: 199 €
- ab einem Reisepreis von 6.001 € bis 10.000 €: 299 €
- ab einem Reisepreis von 10.001 €: 399 €
8.9.4. Das Serviceentgelt umfasst insbesondere:
- die Beratung und Angebotserstellung,
- die Buchungsabwicklung,
- die Kommunikation mit dem Leistungsträger,
- die Durchführung der Stornierung,
- die Nachbearbeitung und Rückabwicklung.
8.9.5. Das Serviceentgelt stellt eine Vergütung für die von JTR erbrachten Leistungen dar und ist unabhängig von einer Vergütung durch den Leistungsträger geschuldet.
8.9.6. Der Kunde wird vor Durchführung der Stornierung auf das anfallende Serviceentgelt hingewiesen.
8.9.7. Im Falle einer regulären Stornierung mit Stornokosten gemäß den Bedingungen des Leistungsträgers kann JTR im Rahmen einer Kulanzentscheidung ganz oder teilweise auf dieses Serviceentgelt verzichten.
8.10. Serviceentgelt bei Umbuchungen und Änderungen
8.10.1. Für Umbuchungen oder nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden ist JTR berechtigt, ein Serviceentgelt zu berechnen.
8.10.2. Das Serviceentgelt beträgt in der Regel 59,50 € pro Umbuchungsvorgang.
8.10.3. Dieses Entgelt fällt insbesondere an bei:
- Änderungen von Reisedaten,
- Änderungen von Reisezielen oder Unterkünften,
- Anpassungen von Flugverbindungen,
- sonstigen nachträglichen Änderungen bereits bestätigter Leistungen.
8.10.4. Bei mehrfachen Änderungen oder erhöhtem Bearbeitungsaufwand kann das Serviceentgelt entsprechend mehrfach anfallen.
8.10.5. JTR behält sich vor, im Einzelfall aus Kulanz ganz oder teilweise auf das Serviceentgelt zu verzichten.
8.10.6. Der Kunde wird vor Durchführung der Umbuchung über das anfallende Entgelt informiert.
8.11. Übliche Vergütung bei nicht ausdrücklich vereinbarten Leistungen
8.11.1. Sofern für eine vom Kunden beauftragte Leistung keine ausdrückliche Vergütung vereinbart wurde und diese Leistung auf Wunsch des Kunden erbracht wird, ist JTR berechtigt, hierfür eine angemessene und branchenübliche Vergütung zu berechnen.
8.11.2. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach:
- Art und Umfang der erbrachten Leistung,
- dem zeitlichen Aufwand,
- sowie den im Reisebüro üblichen Vergütungssätzen.
8.11.3. JTR wird den Kunden nach Möglichkeit vor Durchführung der Leistung über die entstehenden Kosten informieren.
9. Reisegutscheine und Aktionsguthaben
9.1. Art des Gutscheins
9.1.1. Reisegutscheine sind zweckgebundene Reisegutscheine und berechtigen ausschließlich zur Anrechnung auf eine Reisebuchung über JTR.
9.1.2. Sie stellen kein frei verfügbares Zahlungsmittel dar.
9.2. Personengebundenheit
9.2.1. Der Gutschein ist grundsätzlich personenbezogen und ausschließlich von der auf dem Gutschein genannten Person einlösbar.
9.2.2. Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von JTR möglich.
9.3. Einlösbare Leistungen und Einschränkungen
9.3.1. Der Gutschein kann ausschließlich auf Reiseleistungen angerechnet werden, die über einen Reiseveranstalter gebucht werden.
9.3.2. Hierzu zählen insbesondere:
- Pauschalreisen,
- Hotelbuchungen aus dem Veranstalterangebot,
- Hochsee- und Flusskreuzfahrten,
- organisierte Rundreisen.
9.3.3. Nicht einlösbar ist der Gutschein insbesondere für:
- einzelne Flugbuchungen ohne Veranstalter,
- Mietwagen ohne Veranstalter,
- Ferienwohnungen oder Ferienhäuser von privaten Anbietern,
- individuell zusammengestellte Einzelleistungen außerhalb des Veranstaltersystems,
- sonstige Einzelleistungen ohne Pauschalcharakter.
9.3.4. Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmen, das mehrere Reiseleistungen zu einem Gesamtpaket bündelt und als Vertragspartner auftritt.
9.4. Mindestreisepreis
Der Gutschein kann nur eingelöst werden, wenn der Gesamtreisepreis mindestens dem Gutscheinwert entspricht.
9.5. Einmalige Nutzung
Der Gutschein ist nur einmalig einlösbar. Eine Aufteilung oder Teilverwendung ist ausgeschlossen.
9.6. Zweckbindung
Der Gutschein dient ausschließlich der Unterstützung einer tatsächlich durchgeführten Reise.
9.7. Zeitpunkt der Verrechnung
9.7.1. Die Verrechnung erfolgt erst nach tatsächlichem Reiseantritt.
9.7.2. Der Gutscheinwert wird spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Reisebeginn angerechnet.
9.7.3. Ein Anspruch auf Auszahlung vor Reiseantritt besteht nicht.
9.8. Stornierung der Reise
Wird die Reise storniert, erfolgt keine Auszahlung. Der Gutschein bleibt grundsätzlich erhalten, sofern die Gültigkeit noch besteht.
9.9. Nichtantritt der Reise
Erfolgt kein Reiseantritt, besteht kein Anspruch auf Auszahlung.
9.10. Kombination mit anderen Aktionen
Eine Kombination mit anderen Gutscheinen, Rabatten oder Cashback-Aktionen ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
9.11. Kooperationen
Gutscheine können im Rahmen von Kooperationen mit Partnern ausgegeben werden.
9.12. Gültigkeit
Reisegutscheine unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren; die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Maßgeblich ist das auf dem Gutschein angegebene Ausstellungsdatum.
9.13. Anerkennung
Mit Einlösung erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an.
10. Zahlungsabwicklung
10.1. Zahlungen an Leistungsträger (Direktinkasso)
10.1.1. Bei der Vermittlung von Reiseleistungen erfolgt die Zahlungsabwicklung in der Regel direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger.
10.1.2. Der Kunde erhält hierzu eine Rechnung oder Buchungsbestätigung vom Leistungsträger, aus der sich die Zahlungsmodalitäten ergeben.
10.1.3. Die Zahlung erfolgt in diesen Fällen unmittelbar an den Leistungsträger, insbesondere per:
- Überweisung,
- Lastschrift,
- Kreditkarte,
- oder Zahlungslink des Leistungsträgers.
10.1.4. JTR ist in diesen Fällen nicht berechtigt, Zahlungen im Namen oder auf Rechnung des Leistungsträgers entgegenzunehmen.
10.2. Agenturinkasso (Ausnahmefälle)
10.2.1. In Einzelfällen kann der Leistungsträger eine Zahlung über das Reisebüro zulassen.
10.2.2. Dies betrifft nur ausgewählte Veranstalter und wird dem Kunden im Rahmen der Buchung ausdrücklich mitgeteilt.
10.2.3. In diesen Fällen ist JTR berechtigt, Zahlungen im Auftrag des Leistungsträgers entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
10.2.4. Ein Anspruch des Kunden auf Zahlung über JTR besteht nicht.
10.3. Eigene Forderungen von JTR
10.3.1. Für eigene Leistungen von JTR, insbesondere:
- Flugticket-Ausstellungen, etwa über Consolidator-Systeme wie Airtürk,
- Serviceentgelte,
- Zusatzleistungen,
- Beratungsleistungen,
stellt JTR dem Kunden eine eigene Rechnung.
10.3.2. Diese Leistungen sind vom Kunden unmittelbar an JTR zu bezahlen.
10.4. Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von JTR unmittelbar nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10.5. Zahlungsarten
10.5.1. Für eigene Leistungen von JTR stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- Barzahlung,
- Überweisung.
10.5.2. Eine Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift ist für Leistungen von JTR nicht möglich.
10.5.3. Für Zahlungen an Leistungsträger gelten ausschließlich die vom jeweiligen Leistungsträger angebotenen Zahlungsarten.
10.5.4. Auf Wunsch des Kunden kann JTR im Rahmen der Buchung prüfen, ob beim jeweiligen Leistungsträger Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift hinterlegt werden können.
10.5.5. Die Hinterlegung erfolgt direkt im Buchungssystem des Leistungsträgers oder über einen vom Leistungsträger bereitgestellten Zahlungslink.
10.5.6. JTR hat keinen Einfluss auf die vom Leistungsträger angebotenen Zahlungsarten.
10a. Zahlungsverzug
10a.1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10a.2. Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, sofern er Verbraucher ist und auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
10a.3. Für Unternehmer tritt der Verzug unabhängig von einer Mahnung mit Fälligkeit ein.
10a.4. Im Verzugsfall ist JTR berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen:
- Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz,
- Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
10a.5. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
10a.6. JTR ist berechtigt, bei Zahlungsverzug:
- Leistungen zurückzuhalten,
- Buchungen nicht weiter zu bearbeiten,
- oder zu stornieren, sofern dies aufgrund ausbleibender Zahlung erforderlich ist.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
11.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
11.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann insbesondere nicht wegen Beanstandungen gegenüber der vermittelten Reiseleistung geltend gemacht werden.
11.3. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von JTR.
12. Versicherungen und Hinweis zur Absicherung
12.1. JTR weist den Kunden im Rahmen der Beratung ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, geeignete Reiseversicherungen abzuschließen.
12.2. Hierzu zählen insbesondere:
- Reiserücktrittskostenversicherung,
- Reiseabbruchversicherung,
- Auslandskrankenversicherung.
12.3. Die Empfehlung erfolgt im Rahmen der Beratung sowie in den Angebotsunterlagen.
12.4. Sofern dem Kunden entsprechende Angebote unterbreitet wurden, liegt die Entscheidung über den Abschluss ausschließlich beim Kunden.
12.5. Verzichtet der Kunde auf den Abschluss einer empfohlenen Versicherung, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
12.6. Eine Haftung von JTR für Schäden, die durch fehlenden Versicherungsschutz entstehen, ist ausgeschlossen, sofern JTR seiner Hinweispflicht nachgekommen ist.
13. Reklamationen und Mängelanzeige
13.1. Reklamationen, Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich der Durchführung einer Reiseleistung sind unverzüglich beim jeweiligen Leistungsträger, Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen.
13.2. JTR empfiehlt dem Kunden, Reklamationen vor Ort zu dokumentieren und sich deren Anzeige möglichst schriftlich bestätigen zu lassen.
13a. Pflichten von JTR bei Reklamationen gegenüber Leistungsträgern
13a.1. Ansprüche des Kunden gegenüber vermittelten Leistungsträgern müssen innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Fristen direkt gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger geltend gemacht werden.
13a.2. Die Geltendmachung gegenüber JTR wahrt diese Fristen grundsätzlich nicht.
13a.3. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Ansprüche sowohl gegenüber JTR als auch gegenüber dem Leistungsträger geltend machen möchte.
13a.4. Bei Reklamationen oder sonstigen Anspruchsanmeldungen beschränkt sich die Pflicht von JTR auf:
- die Erteilung allgemeiner Informationen,
- die Mitteilung bekannter Kontaktdaten des Leistungsträgers,
- sowie die Unterstützung im Rahmen der üblichen Serviceleistungen.
13a.5. Eine rechtliche Prüfung oder Beratung hinsichtlich Erfolgsaussichten, Anspruchshöhe, Anspruchsvoraussetzungen oder Fristen erfolgt durch JTR nicht.
13a.6. Sofern JTR auf Wunsch des Kunden Anspruchsschreiben an den Leistungsträger weiterleitet, erfolgt dies ohne Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung.
13a.7. JTR haftet für den rechtzeitigen Zugang solcher Schreiben ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
13a.8. Der Kunde bleibt selbst dafür verantwortlich, seine Ansprüche fristgerecht und vollständig gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger geltend zu machen.
14. Flugleistungen und Fluggastrechte
14.1. Für Flugleistungen gelten insbesondere:
- die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004,
- das Montrealer Übereinkommen,
- sowie die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline.
14.2. Vertragspartner für die Durchführung der Flugleistung ist die jeweilige Fluggesellschaft oder der jeweilige Veranstalter.
14a. Flugzeitenänderungen und operative Anpassungen
14a.1. Flugzeiten, Flugnummern, Streckenführungen sowie eingesetzte Fluggeräte können sich jederzeit ändern.
14a.2. Dies gilt auch nach erfolgter Buchung und selbst kurzfristig vor Abreise.
14a.3. Auf solche Änderungen hat JTR keinen Einfluss.
14a.4. Verantwortlich für die Durchführung des Fluges ist ausschließlich die ausführende Fluggesellschaft.
14a.5. Änderungen können insbesondere erfolgen aufgrund von:
- operativen Erfordernissen der Airline,
- Slot-Vorgaben,
- Sicherheitsanforderungen,
- Wetterbedingungen,
- technischen Gründen,
- organisatorischen Anpassungen.
14a.6. Der Kunde ist verpflichtet,
- seine Flugzeiten regelmäßig zu überprüfen,
- insbesondere in den letzten Tagen vor Abreise aktuelle Informationen einzuholen,
- sowie Hinweise der Airline oder des Veranstalters zu beachten.
14a.7. JTR haftet nicht für:
- Änderungen von Flugzeiten,
- Flugstreichungen,
- Verspätungen,
- oder verpasste Anschlussleistungen,
sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von JTR beruhen.
14a.8. Etwaige Ansprüche des Kunden, insbesondere nach der EU-Fluggastrechteverordnung, sind grundsätzlich gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend zu machen.
14a.9. Eine Verpflichtung von JTR zur aktiven Überwachung von Flugzeiten besteht nicht.
15. Haftung
15.1. JTR haftet ausschließlich für eigene Pflichtverletzungen im Rahmen der Vermittlung, Beratung und Erbringung eigener Dienstleistungen.
15.2. Eine Haftung für die Durchführung, Qualität, Verfügbarkeit oder Erfüllung der vermittelten Leistungen besteht nicht.
15.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von JTR auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
15.4. Unbeschränkte Haftung besteht bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
- sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
16. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
16.1. JTR haftet nicht für Leistungsstörungen, Schäden oder Nachteile, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von JTR liegen.
16.2. Hierzu zählen insbesondere:
- Krieg,
- Naturkatastrophen,
- Pandemien,
- politische Unruhen,
- behördliche Maßnahmen,
- Reisebeschränkungen,
- Terrorgefahr,
- oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse.
16a. Geopolitische Risiken und außergewöhnliche Umstände
16a.1. Reisen können durch außergewöhnliche Umstände beeinflusst werden, die außerhalb des Einflussbereichs von JTR liegen.
16a.2. Hierzu zählen insbesondere:
- kriegerische Auseinandersetzungen,
- politische Spannungen,
- Terrorgefahr,
- Naturkatastrophen,
- Pandemien,
- behördliche Maßnahmen,
- Reisebeschränkungen.
16a.3. Die Bewertung solcher Umstände sowie daraus resultierende Maßnahmen, insbesondere Umbuchung, Stornierung oder Durchführung der Reise, obliegen ausschließlich dem jeweiligen Leistungsträger.
16a.4. JTR ist nicht verpflichtet, im Vorfeld einer Reise eine eigenständige rechtliche oder sicherheitsbezogene Bewertung der Reisedurchführung vorzunehmen.
16a.5. Eine Haftung für Einschätzungen zur Sicherheitslage oder zur Durchführbarkeit einer Reise ist ausgeschlossen.
16a.6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich Situationen kurzfristig ändern können und Entscheidungen des Leistungsträgers maßgeblich sind.
16a.7. Etwaige Ansprüche ergeben sich ausschließlich aus den gesetzlichen Regelungen sowie den vertraglichen Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
16a.8. Eigenständige Ansprüche gegenüber JTR bestehen in diesen Fällen nur, sofern JTR eine eigene Pflichtverletzung zu vertreten hat.
17. Datenschutz
17.1. JTR verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.
17.2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
- Vertragsabwicklung,
- Vermittlung von Reiseleistungen,
- Erbringung eigener Serviceleistungen,
- Kommunikation mit dem Kunden,
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
17.3. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung der Reise oder der beauftragten Leistung erforderlich ist, insbesondere an Reiseveranstalter, Airlines, Hotels, Versicherer oder sonstige Leistungsträger.
17.4. Der Kunde hat insbesondere folgende Rechte:
- Auskunft,
- Berichtigung,
- Löschung,
- Einschränkung der Verarbeitung,
- Datenübertragbarkeit,
- Widerruf erteilter Einwilligungen,
- sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
17.5. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von JTR zu entnehmen.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1. Es gilt deutsches Recht.
18.2. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18.3. Gerichtsstand ist:
- bei Verbrauchern grundsätzlich der gesetzliche Gerichtsstand,
- bei Unternehmern der Sitz von JTR,
- bei Kunden außerhalb der Europäischen Union der Sitz von JTR, soweit gesetzlich zulässig.
19. Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung
19.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen.
JTR weist darauf hin, dass diese Plattform derzeit nur eingeschränkt genutzt wird bzw. künftig entfallen kann.
19.2. JTR ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19.3. JTR ist jedoch bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit Kunden im direkten Austausch einvernehmlich zu klären.
20. Anbieter
Jolly Travel Reisebüro
Am Römischen Kaiser 5
67547 Worms
Telefon: +49 (0) 6241 597 32 00
E-Mail: info@jollytravel.de
Website: www.jollytravel.de
